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Informationspflicht nach §13 DSGVO

Datenschutzordnung des FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985

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Vereinsausflug

Nach Augsburg am 19.08/20.08.2023

 

Presse

Aktuelles zum Fanclub

 

Mitgliedschaft

Satzung des FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985

§ 1 Name und Sitz des Vereins Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985 und hat seinen Sitz in Bodenmais.
  2. Gegründet am 23.02.1985
  3. Geschäftsjahr : 1. April bis 31. März nächsten Jahres

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein hat den Zweck, die Fans des FC Bayern München zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzufügen.
  2. Betreuung aller Mitglieder
  3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  4. Der Zweck des Vereins soll durch folgende Mittel erreicht werden:
    a) Tages- und Mehrtagesfahrten zu den Spielen des FC Bayern München
    b) Veranstaltung von Gesellschaftsabenden, Ausflügen
    c) Abhaltung von Veranstaltungen
    d) Pflege der Beziehung zu anderen Vereinen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft können erwerben:
    Alle Personen, die sich im Umkreis von 20 km des Sitzes, dem Fan-Club verbunden fühlen. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber.
  2. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und jugendlichen Mitgliedern jeglichen Alters.
  3. Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch den Beschluss der Mitgliederversammlung (MV) zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
  4. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für Erwachsene auf 12,-- € und für Jugendliche bis 14 Jahren auf 6,-- € festgesetzt
  5. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien (2 Erwachsene und mind. 2 Kindern bis 14 Jahre) wird mit 27,- € festgesetzt. Nach Erreichen des 14. Lebensjahr, setzt der §3.4 in Kraft.
  6. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr, aber einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe wird durch die Vorstandschaft festgelegt.
  7. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Fan-Club für das laufende Geschäftsjahr durch das SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen.
  8. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus bezahlte Beitrag dem Verein.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht,
    a) an allen Versammlungen teilzunehmen
    b) an den MV (Mitgliederversammlungen) teilzunehmen und abzustimmen
    Außerdem hat jedes volljährige Mitglied das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.
  2. Jedes Mitglied hat die Pflicht,
    a) das Ansehen des Vereins zu wahren
    b) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern
    d) die Satzung zu achten.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    a) durch Austritt
    b) durch Ausschluss
    c) durch Tod, wird dem Hinterbliebenen eine Beileidskarte mit20,- € für Grabschmuck/Spende überreicht oder zugesendet.
  2. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
  3. Der Ausschluss kann erfolgen
    a) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung
    b) wegen unehrenhaftem Verhalten innerhalb des Vereinslebens
    c) wegen Äußerungen, die dem Verein ernsthaft schaden könnten.

Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet zunächst der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor Entscheidung des Vorstands ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Ausschließungsbescheid ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben. Gegen den Bescheid der Vorstandschaft steht dem Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses zu.

  1. Durch Streichung aus der Mitgliederliste:

Diese gekürzte Ausschließungsverfahren kann herbeigeführt werden durch:

   a) bei Beitragsrückständen von einem Monat und dem Erhalt der Zahlungserinnerung durch Post, erfolgt die Streichung

       formlos durch den Vorstand. 

§ 6 Organe des Vereins

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Vorstandschaft
  4. Die Generalversammlung

Die Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt.

Der Generalversammlung ist nachstehende Tagesordnung zugrunde zulegen:

  1. Eröffnung durch den Vorstand
  2. Jahresbericht des Vorstandes und seiner Mitarbeiter
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastung der Vorstandschaft
  5. Satzungsänderung
  6. Neuwahl der Vorstandschaft
  7. Anträge und Verschiedenes

Die Reihenfolge ist nicht bindend und kann aus Zweckmäßigkeitsgründen geändert werden.

  1. Die Generalversammlung und Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig

Die Vorstandschaft und der Ausschuss können langjährige Vorstände nach ihrem Ausscheiden zu Ehrenvorständen ernennen. Sie kann auch Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 7 Die Vorstandschaft

Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:

  1. Vorstand
  2. Vorstand
  3. Schriftführer
  4. Schriftführer
  5. Kassier
  6. Kassier
  7. Kassenprüfer
  8. Kassenprüfer
  9. und 6 Ausschussmitgliedern

Die Sitzungen der Vorstandschaft werden vom Vorstand einberufen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorstandes.

Die Vorstandschaft obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.

Der Kandidat für den 1. Vorstand soll seinen Wohnsitz im gleichen Ort wie der Verein haben

§ 8 Kassenprüfung

In der Generalversammlung werden, sofern erforderlich, für jeweils zwei Jahre zwei Kassenprüfer gewählt. Sie haben das Recht, die Kassengeschäfte zu überwachen.

§ 9 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Ausnahmen: Bei Hochzeiten oder sonstigen Anlässen erhält das Mitglied ein kleines Präsent, dessen Wert von der Vorstandschaft vereinbart wird.

  1. Den Mitgliedern wird zu den runden Geburtstagen 50-60-70-80-90-100- und mehr und ab 70 Jahren alle 5 Jahre ein Geschenk des Clubs überreicht.
  2. Veranstaltungen und Feiern werden in den Ausschusssitzungen von der Vorstandschaft ohne Abstimmung der Mitglieder beschlossen
  3. Der 1. Vorstand und 1. Schriftführer können jeweils über einen jährlichen Beitrag von 250,-- € ohne Genehmigung der Mitglieder oder des Ausschusses für Zwecke des Clubs verfügen.
  4. Zeichnungsberechtigt des Clubs für Bankgeschäfte und anderen Sachen ist der 1. Vorstand, der 1. Kassier und der 1. Schriftführer.
  5. Stirbt ein Mitglied wird ein Nachruf in der Tageszeitung inseriert.

§ 10 Vereinsauflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert (im Zeitpunkt der Einlage) der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine karitative Einrichtung in der Region.

§ 11 Nicht - Mitlgieder

Nicht – Mitglieder können zu den Besuchen der Heimspiele des FC Bayern München im Bus, sofern Plätze frei sind, mit dem FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985 in die Allianz Arena mitfahren. Die Mitfahrgelegenheit kostet 20,- € für Erwachsene und für Kinder 7,- € p.P.

§ 12 Tag der Erstellung

Die vorliegende Satzung wurde durch die Generalversammlung vom 13.05.2017 beschlossen und ist am selben Tag in Kraft getreten.

Die Änderung des Mitgliedsbeitrages §3.6 wurde in der Vorstandssitzung am 05.12.2019 beschlossen und ist am selben Tag in Kraft getreten.