DSGVO

Informationspflicht nach §13 DSGVO

Datenschutzordnung des FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985

DSGVO

Vereinsausflug

Nach Augsburg am 19.08/20.08.2023

 

Presse

Aktuelles zum Fanclub

 

DSGVO

Informationspflicht nach §13 DSGVO

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters:

Marcello Di Prospero

Hirtenweg 15

94249 Bodenmais

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

„Nicht vorhanden“

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Mitgliedsantrag, Satzung als rechtswirksamer Vertrag

 

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Bei Mitgliedern unbeschränkt, Bei Austritt: Spätestens, wenn personenbezogene Daten für die Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten (sofern Datenübermittlung stattfindet):

VR GenoBank DonauWald eG, FC Bayern München AG

 

bei Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln:

WhatsApp, Facebook

 

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

 Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Bayern ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach

 

Datenschutzordnung FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985

 Der FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985 verarbeitet in vielfacher Weise automatisierte Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU Datenschutz- Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein der nachfolgenden Datenschutzordnung.

 

  • 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sportbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV- Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Datensystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

  • 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
  1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit ein Einzelblatt angelegt.

 

  1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummer und Email-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

 

  1. Im Rahmen der Zugehörigkeit des FC Bayern München AG, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet.

 

  • 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinschronik und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

 

  1. Hierzu zählen insbesondere Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Teilnehmerlisten, Alter oder Geburtsjahrgang.

 

  1. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

 

  1. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstandes mit Vornamen, Nachnamen, Funktion und Email-Adresse (falls vorhanden) veröffentlicht.

 

  • 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional sind die Aufgaben dem Vorstandsbereichen „Schriftführer“ und „Kassier“ zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Der Schriftführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30 DSGVO geführte und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

  • 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen
  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

  1. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitgliedern nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen z.B. zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

  1. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um eine Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

  • 6 Kommunikation per E-Mail und WhatsApp
  1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

 

  1. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

  1. Für die Kommunikation per WhatsApp richtet der Verein eine vereinseigene Hotline ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

 

  • 7 Verpflichtungen auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personengebunden Daten zu verpflichten

 

  • 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein weniger als 10 Personen ständigen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

 

  • 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
  1. Der Verein unterhält zentrale Internetauftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand für Öffentlichkeitsarbeiten, den Schriftführer und den Administrator vorgenommen werden.

 

  1. Der Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit oder der Schriftführer ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritte verantwortlich.

 

  1. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook usw.) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes für Öffentlichkeitsarbeit oder des Schriftführers. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts wiederrufen. Die Entscheidung des Vorstandes nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

 

  • 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und dies Ordnung
  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder – weitergabe ist strikt untersagt.

 

  1. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können geahndet werden.

 

  • 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 23.02.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.