DSGVO
Informationspflicht nach §13 DSGVO
Datenschutzordnung des FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985
Informationspflicht nach §13 DSGVO
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters:
Marcello Di Prospero
Hirtenweg 15
94249 Bodenmais
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
„Nicht vorhanden“
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: berechtigte Interessen, die verfolgt werden:
Mitgliedsantrag, Satzung als rechtswirksamer Vertrag
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Bei Mitgliedern unbeschränkt, Bei Austritt: Spätestens, wenn personenbezogene Daten für die Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten (sofern Datenübermittlung stattfindet):
VR GenoBank DonauWald eG, FC Bayern München AG
bei Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln:
WhatsApp, Facebook
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Bayern ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach
Datenschutzordnung FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985
Der FC Bayern Fanclub Bodenmais 1985 verarbeitet in vielfacher Weise automatisierte Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU Datenschutz- Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein der nachfolgenden Datenschutzordnung.
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sportbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV- Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Datensystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional sind die Aufgaben dem Vorstandsbereichen „Schriftführer“ und „Kassier“ zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Schriftführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30 DSGVO geführte und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personengebunden Daten zu verpflichten
Da im Verein weniger als 10 Personen ständigen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 23.02.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.